Marktstammdatenregister: Wo, wann & wie die Photovoltaikanlage anmelden?

Im Marktstammdatenregister (MaStR) müssen sich alle Betreiber*innen einer energieerzeugenden Photovoltaikanlage (PV-Anlage) eintragen. Überflüssige Bürokratie mag niemand, doch in diesem Fall wird ein einheitlicher Überblick über sämtliche Energieerzeuger und weitere Akteure am Markt verschafft. Auch Betreibende einer PV-Anlage können daher indirekt von der Registrierung im Meldeportal der Bundesnetzagentur profitieren. Hier erfährst Du mehr!

Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister ist ein von der Bundesnetzagentur geführtes Meldeportal, in dem sämtliche Solaranlagen und Einheiten zur Erzeugung von Strom und Gas erfasst werden.

Die Erfassung im Martstammdatenregister umfasst sowohl konventionelle als auch regenerative Anlagen. Hierunter fallen unter anderem Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Biogasanlagen, Batteriespeicher, Gasspeicher und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung.

Rechtsgrundlage

Die Einführung des Marktstammdatenregisters erfolgte durch die Bundesnetzagentur am 1. Juli 2017 auf Grundlage der Verordnung über das zentrale elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten. Das MaStR erfasst neben Betreibern von PV-Anlagen auch andere Marktakteure wie Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Stromlieferanten.

In der Verordnung zum Marktstammdatenregister sind unter anderem die Abläufe zur Registrierung der Marktakteure, die Verarbeitung von Daten, die Verwendung der Daten, die Meldepflichten und die Nutzungsbestimmungen im einzelnen definiert. Die Verordnung ist über das Internetangebot des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter der Adresse gesetze-im-internet.de/mastrv/index.html abrufbar.

Welchem Zweck dient das Marktstammdatenregister?

Bislang wurden Energieeinrichtungen in verschiedenen Datenbanken geführt. Dies erschwerte einen einheitlichen Zugriff auf die Stammdaten und verschlechterte die Markttransparenz. Das Marktstammdatenregister erleichtert das energiewirtschaftliche Management. Behörden und andere Akteure des Energiesektors können sich mit dem Instrument Marktstammdatenregister einen Überblick über sämtliche Anlagen verschaffen. Aus Betreibersicht vereinfacht das MaStR die Anmeldung und Aktualisierung einer Anlage.

Was sind die Stammdaten des Marktstammdatenregisters?

Stammdaten bezeichnen im Sinne der Verordnung alle Daten, die sich nicht oder selten ändern. Hierzu zählen Adressen, Kontakte, Personendaten, Standorte und Unternehmensformen. Nicht erfasst im PV-Meldeportal werden Bewegungsdaten, die typischerweise einer fortlaufenden Änderung oder Ergänzung unterliegen. Somit erfolgt im Marktstammdatenregister keine Erfassung von Zählerständen, Füllständen und Erzeugungsdaten.

Markenstammdatenregister Webdienst

Über den Marktstammdatenregister Webdienst können registrierte Nutzerinnen über Softwareanwendungen Daten automatisiert abfragen und übertragen. Der Service wurde ursprünglich für Netzbetreiber entwickelt, soll in Zukunft aber auch dem Anlagenbetreiber die Aktualisierung der Stammdaten erleichtern und dabei helfen, Prüfpflichten fristgerecht zu erfüllen. Die Software-Schnittstelle zum MaStR steht auf den Seiten des Marktstammdatenregisters im Bereich Webhilfe allen Nutzer*innen zur Verfügung.

Anmeldung im Marktstammdatenregister: Wer, wie & wann?

In das an Marktstammdatenregister müssen sich neben aktiven und zukünftigen Photovoltaikanlagenbetreiberinnen auch alle Behörden, Institute und Organisationen eintragen, die eine Rolle am Energiemarkt übernehmen. Hierzu zählen Stromnetzbetreiber, Gasnetzbetreiber, Stromlieferanten und weitere gewerbliche oder öffentliche Akteure. Auch eine bereits seit vielen Jahren laufende PV-Anlage muss im MaStR-Webportal registriert werden. Für Anlagenbetreiber*innen stehen auf den Seiten des Marktstammdatenregisters Online-Assistenten zur Verfügung, um die Anmeldung zu vereinfachen.

Meldepflichten und Meldefristen

Alle Betreiber von PV-Anlagen sind dazu verpflichtet, ihre Einheiten im Webportal des Marktstammdatenregisters zu registrieren. Auch Netzbetreiber und Energiehändler sind zur Registrierung aufgerufen.

Vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommene Solarnlagen müssen bis zum 31. Januar 2021 online registriert werden. Diese Frist gilt auch für EEG- und KWK-Anlagen, die zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 31. Januar 2019 registriert wurden und in Betrieb sind.

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Fristen für Bestandsanlagen und neue PV-Anlagen

Zur Anmeldung einer Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister, die bereits vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb war, kann sich die Betreiberin bis zum 31. Januar 2021 Zeit lassen. Batteriespeicher sind jedoch spätestens bis Ende Dezember 2019 zu registrieren.

Zur Registrierung einer Neuanlage steht den Betreiber*innen nach Inbetriebnahme eine Frist von einem Monat zur Verfügung. Eine Registrierung kann auch schon vor der Inbetriebnahme durchgeführt werden.

Müssen Stromspeicher registriert werden?

An das öffentliche Netz angeschlossene Batterie- und Gasspeicher müssen im Marktstammdatenregister registriert werden. Bestehende Photovoltaikspeicher, die ausschließlich aus erneuerbaren Energien gespeist werden, mussten schon seit 2014 gemäß der Anlagenregisterverordnung erfasst werden.

Doch auch für diese Stromspeicher ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich, da die Erfassung in anderen Datenbanken die Meldepflicht nicht ersetzt. Die Registrierung von Batteriespeichern, die zur unterbrechungsfreien Stromversorgung genutzt werden, ist zurückgestellt und befindet sich derzeit in Klärung.

Wie registriere ich mich?

Für Melder*innen einer PV-Anlage stellt das Bundesnetzagentur PV-Meldeportal den Assistenten für Anlagenbetreiberinnen zur Verfügung, die eine Registrierung vereinfachen. Zielgruppe sind hier vor allem Privatpersonen und kleine Unternehmen. Nach Anlegen eines Benutzerkontos erfolgt die Anmeldung im Marktstammdatenregister Webportal. Größere Unternehmen und andere Akteure am Markt können auf den Assistenten für allgemeine Marktakteure zurückgreifen.

Welche Daten muss ich eintragen?

Im ersten Schritt erfasst der Benutzernamen, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum. Anlagenbetreiber*innen geben zusätzlich Adressdaten und Kontaktdaten an. Bei Unternehmen ist je nach Unternehmensform eine weitere Angabe von Daten nötig, wie etwa Steuernummer und Handelsregisternummer. Die zur Registrierung der Solaranlage erforderlichen Daten unterscheiden sich je nach Typ der Anlage.

Werden die Daten bereits gemeldeter Altanlagen übernommen?

Sämtliche Photovoltaikanlagen müssen im PV-Meldeportal neu registriert werden. Dies gilt auch für bestehende PV-Anlagen, unabhängig von ihrer Laufzeit. Aufgrund der Datenschutzrichtlinien ist eine automatisierte Übernahme in das Marktstammdatenregister nicht möglich.

Werden die Daten auf Plausibilität geprüft?

Sobald die Daten im Marktstammdatenregister erfasst sind, nimmt der Anschlussnetzbetreiber eine Überprüfung der Einheiten, Anlagen und Betreiber*in vor. Stellt er bei einem Abgleich mit dem Marktstammdatenregister Abweichungen fest, meldet er dies dem Bundesnetzagentur Meldeportal, wo ein Abgleich durchgeführt und ein konsistenter Datensatz erstellt wird. Neben inkorrekten Datensätzen lassen sich auf diesem Weg oft auch Dubletten beheben.

Was passiert, wenn ich meine PV-Anlage nicht fristgerecht eintrage?

Da die Einführung des Marktstammdatenregisters mit einer Meldepflicht verbunden ist, ist bei Versäumnissen mit Sanktionen zu rechnen. Neben einem Bußgeld steht auch die Vergütung nach dem EEG oder KWKG auf dem Spiel. Wurde die Solaranlage noch nicht im Marktstammdatenregister registriert, wird die Vergütung um 20 % reduziert. Die Einnahmeverluste lassen sich durch eine fristgerechte Anmeldung der PV-Anlage vermeiden.

Welche Probleme können auftreten?

Bei ausbleibender Registrierung imMarktstammdatenregister kann das Bundesnetzagentur Meldeportal ein Bußgeld erheben. Wird eine Photovoltaikanlage nach der Aufforderung durch die Bundesnetzagentur nicht innerhalb von 24 Monaten registriert, ist ein Mahnverfahren möglich. Die Bundesnetzagentur kann in diesem Fall ein Bußgeld von bis zu 50.000 € erheben.

Kann eine Anmeldung auch ohne Internet erfolgen?

Die Online-Registrierung im Marktstammdatenregister ersetzt alle anderen Meldewege. Allerdings lässt sich die Registrierung auch durch eine andere Person als den Anlagenbetreibenden durchführen. So kann beispielsweise eine Servicetechnikerin oder ein Familienangehöriger das Benutzerkonto einrichten und alle für die Registrierung der PV-Anlage erforderlichen Daten eingeben. Voraussetzung hierfür ist eine Bevollmächtigung der Person.

Im Anschluss an die Registrierung lässt sich eine Meldebescheinigung herunterladen, die sich die Anlagenbetreiberin vom Datenerfasser zwecks Dokumentation übergeben lassen sollte.

Wo gibt es weiterführende Informationen?

Die Bundesnetzagentur hat unter der Internetadresse www.marktstammdatenregister.de Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Marktstammdatenregister zusammengestellt.

Interessierten Nutzer*innen steht hier auch einen Flyer zum Download zur Verfügung. Bei Fragen zur Anwendung ist die Hotline unter der Rufnummer 0228 14 – 33 33 Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr zu erreichen. Anfragen per E-Mail sind über die Adresse service@marktstammdatenregister.de möglich.

Welche Alternativen gibt es?

Da die Registrierung im Marktstammdatenregister für sämtliche Anlagenbetreiber*innen verpflichtend und fristgebunden ist, kommen Anlagenbetreibende um die Anmeldung nicht herum. Das übersichtlich aufgebaute Webportal des Marktstammdatenregisters und die Registrierungshilfen machen die Anmeldung jedoch zum einfachen Akt.

Fazit

Die Bundesnetzagentur macht Anlagenbetreiber*innen die Registrierung durch ein übersichtliches Internetangebot einfach. Da nur Stammdaten erfasst werden, lässt sich die Registrierung schnell vornehmen. Sofern alle Unterlagen zur Hand sind, ist der Eintrag eine Sache von wenigen Minuten. Die Zusammenfassung aller Akteure am Energiemarkt macht den Markt nicht nur transparenter, sondern kommt auch einer effektiven Nutzung und Verteilung der Energie zugute.

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