Wenn ich eine Photovoltaikanlage miete, bin ich automatisch Anlagenbetreiber*in?

Fall 1: Du bist Eigentümer*in des Hauses, auf dem die Mietanlage installiert werden soll

Du stehst alleine im Grundbuch, bist alleinige*r Mieter*in der Anlage und nur Dein Haushalt verbraucht den erzeugten Strom? Dann wirst Du als Anlagenbetreiber*in für die Anmeldung bei Netzbetreiber und Finanzamt gelten.

Bist Du mit einer weiteren Person im Grundbuch eingetragen, unterschreibt Ihr am besten beide den Mietvertrag für die Photovoltaikanlage. Wer von Euch als Anlagenbetreiber*in für die Anmeldung bei Netzbetreiber und Finanzamt gelten wird, macht Ihr untereinander aus. 

Eheleute können auch beide als Anlagenbetreibende angemeldet werden – lasst Euch am besten steuerlich dazu beraten, was für Euch die günstigste Option ist. 

Stehst nur Du im Grundbuch und eine andere Person in Deinem Haushalt möchte eine Mietanlage betreiben, ist diese Person darauf angewiesen, dass Du den Mietvertrag gemeinsam mit ihr signierst. Du wirst dadurch nicht automatisch zur/zum Anlagenbetreiber*in. 

Fall 2: Du bist nicht Eigentümer*in des Hauses, auf dem die Mietanlage installiert werden soll

Du möchtest eine Mietanlage auf dem von dir bewohnten Haus installieren lassen und der/die Hauseigentümer*in gehört nicht zu Deinem Haushalt, wird also den Stromertrag nicht im Sinne des Eigenverbrauchs nutzen? Dann werden Du oder eine andere Person Deines Haushalts den Anlagenbetrieb übernehmen. Der/die Hauseigentümer*in muss sein/ihr Einverständnis per Signatur im Mietvertrag der PV-Anlage bekunden. 

Sag im Kontakt mit unseren Solar-Expert*innen bitte frühzeitig Bescheid, wer den Anlagenbetrieb übernimmt, damit wir die Formalitäten korrekt ausstellen können. 

Bewertet mit von 5, basierend auf 547 Bewertungen.