EinspeisevergĂĽtung

Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und dient der Förderung regenerativer Energien. Hierbei werden Betreiber*innen von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien dafür bezahlt, dass sie ihren Ökostrom teilweise oder gänzlich ins öffentliche Stromnetz einleiten. Neben Solarstrom wird auch Strom aus Wind- und Wasserkraftanlagen, Geothermie und anderen erneuerbaren Energiequellen vergütet.

Konkret wird ein bestimmter Betrag für jede Kilowattstunde grünen Strom ausgezahlt, der eingespeist wird. Entscheidend für die Höhe der Einspeisevergütung, die einer Person zusteht, ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage: Der dann gültige Vergütungssatz wird für eine Dauer von 20 Jahren ausgezahlt. Die Vergütungssätze selbst werden regelmäßig angepasst und von der Bundesnetzagentur bekanntgegeben.

Bewertet mit von 5, basierend auf 547 Bewertungen.