Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll die Energieversorgung durch Strom aus erneuerbaren Quellen fördern. Es wurde im Jahre 2000 aus der Taufe gehoben und seitdem mehrere Male verändert. Unter anderem verpflichtet es die Stromnetzbetreiber zur Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Gleichzeitig garantiert es den Betreiber*innen von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien eine feste Einspeisevergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom. Ziel des EEG ist es zu erreichen, dass erneuerbare Energien spätestens 2030 80 % des Bruttostromverbrauchs in Deutschland stellen.

Bewertet mit von 5, basierend auf 547 Bewertungen.