Messstellenbetriebsgesetz

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt den Markt für den Betrieb von Messstellen und die flächendeckende Einführung moderner Stromzähler. Das MsbG unterscheidet zwischen sogenannten modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Bis 2032 werden alle analogen Zähler mit modernen Messeinrichtungen ersetzt. Haben diese eine Kommunikationseinheit, auch Smart Meter Gateway genannt, heißen sie intelligente Messsysteme. Letztere werden auch als Smart Meter oder intelligente Zähler bezeichnet. Unter anderem für Betreiber*innen von Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit 7 – 15 kW Leistung sind solche intelligenten Zähler Pflicht. Bis spätestens 2028 werden ältere Messeinrichtungen daher vom jeweiligen Netzbetreiber durch neuere Geräte ausgetauscht.

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