Die EEG-Umlage: Entschädigung im Ökostrom-Handel entfällt

Die EEG-Umlage wurde im Jahre 2000 als Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen und finanzierte lange Zeit den Ausbau erneuerbarer Energien. Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage nun abgeschafft. Spätestens zum 1. Januar 2023 soll auch die Umlage auf den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom wegfallen.

In diesem Artikel erklären wir Dir, was es mit der EEG-Umlage auf sich hatte, wer sie zahlen musste, und was der Wegfall der Umlage mit dem Strompreis zu tun hat.

Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde im Jahr 2000 aus der Taufe gehoben und seitdem fortlaufend aktualisiert. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Grundlagen für den Ausbau von erneuerbaren Energien zu schaffen. Sie führten anfangs nur eine Nischenexistenz und wären ohne spezielle gesetzgeberische Maßnahmen kaum in der Lage gewesen, sich gegenüber den etablierten Energieformen durchzusetzen.

Inzwischen beträgt der Anteil erneuerbarer Energien an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland rund 41 %. Ein weiterer Ausbau ist geplant, bis im Jahre 2050 das Ziel erreicht ist, 80 % der Energie aus alternativen Quellen zu erzeugen.

Konkret verpflichtet das EEG die Stromnetzbetreiber, den Strom zu kaufen, der aus Photovoltaikanlagen, Wasser- oder Windkraftanlagen, Geothermie oder Biomasse erzeugt wird. Die Netzbetreiber zahlen dafür eine Einspeisevergütung an die Betreiber*innen entsprechender Anlagen. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage und gilt für einen Zeitraum von 20 Jahren.

An der Strombörse verkauft der Stromnetzbetreiber den Strom dann weiter. Das Problem ist, dass der Preis, der sich an der Börse erzielen lässt, oft niedriger ist als der Preis, für den der Netzbetreiber den Strom erworben hat. Hier kam bislang die EEG-Umlage ins Spiel.

Was war die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage sollte die Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis erneuerbaren Stroms für den Netzbetreiber ausgleichen. Zu diesem Zweck bekamen die Übertragungsnetzbetreiber den Differenzbetrag erstattet.

Beispiel: Erhielt der Betreiber einer Photovoltaikanlage 7 Cent an Einspeisevergütung und erzielte der Netzbetreiber an der Strombörse nur einen Verkaufspreis von 4 Cent, konnten ihm 3 Cent aus der EEG-Umlage erstattet werden.

Als alternative Maßnahme zu einer Besteuerung finanzierte die EEG-Umlage damit den Ausbau erneuerbarer Energien.

Zum 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage. Die Einnahmeausfälle, die den Netzbetreibern hierdurch entstehen, werden laut Bundesregierung aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ (EKF) erstattet. Hierzu wird der EKF mit rund 6,6 Milliarden Euro belastet.

Welche Faktoren bedingten die Höhe der EEG-Umlage?

Auf der Grundlage des EEG sowie der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) wurde die Höhe der EEG-Umlage jedes Jahr neu festgelegt. Der Stichtag für die Festlegung war der 15. Oktober.

Verschiedene Faktoren spielten bei der Festlegung der Höhe der Umlage eine Rolle. So berücksichtigten die Übertragungsnetzbetreiber die Ergebnisse etablierter Forschungsinstitute sowie wissenschaftlich gestützte Prognosen zu den erwarteten Ausgaben und Vergütungen, Anlagebeständen und Einnahmen sowie die Höhe des umlagerelevanten Stromverbrauchs. Außerdem war der Stand des EEG-Kontos sowie die Höhe der vorhandenen Liquiditätsreserve entscheidend.

Wie entwickelte sich die EEG-Umlage im Laufe der Jahre?

Im Jahr ihrer Einführung betrug die EEG-Umlage deutlich weniger als einen Cent pro Kilowattstunde. In den darauffolgenden Jahren stieg sie kontinuierlich an, bis sie 2017 ihr Maximum mit 6,88 Cent pro Kilowattstunde erreichte. Zuletzt nahm sie wieder deutlich ab und betrug 2022 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft.

So entwickelte sich die EEG-Umlage zwischen ihrer Einführung im Jahre 2000 und ihrer Abschaffung 2022. Quelle: BMWK.

Wer bezahlte die EEG-Umlage?

Der Differenzbetrag für die Netzbetreiber wurde bisher mittels EEG-Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt: Sie war Teil des Strompreises und tauchte somit auch auf Deiner Stromrechnung auf.

Bisher waren somit alle Verbraucher*innen, die Strom aus dem Netz bezogen, dazu verpflichtet, je verbrauchte Kilowattstunde eine EEG-Umlage zu zahlen. Es gab von dieser Regelung nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel für Photovoltaikanlagen, die bereits vor dem 1. August 2014 existierten.

Wer war davon befreit?

Befreit waren insbesondere Großverbraucher und energieintensive Unternehmen. Sie sollten nicht mit den Kosten durch den Ausbau erneuerbarer Energien belastet werden.

Außerdem gab es Großkunden, die zwar keine Befreiung, aber eine Ermäßigung der EEG-Umlage in Anspruch nehmen konnten. Voraussetzung dafür war, dass der gesamte Stromverbrauch des Unternehmens im Jahr vor der Ermäßigung mindestens 10 Gigawattstunden betrug. Ermäßigungen gab es bislang auch für Unternehmen, in denen die Stromkosten mindestens 14 % der Bruttowertschöpfung betragen.

Gibt es eine Umlage für den Eigenverbrauch?

Wird aus einer Photovoltaikanlage Strom für den Eigenverbrauch entnommen, musste bisher auch dafür eine EEG-Umlage gezahlt werden. Diese Regelung wurde im Jahre 2014 eingeführt und ist auch als Sonnensteuer bekannt. Die EEG-Umlage für den Eigenverbrauch beträgt 40 % der regulären Höhe.

Spätestens zum 1. Januar 2023 soll laut Gesetzesentwurf zum EEG 2023 auch die Umlage auf den Eigenverbrauch wegfallen.

Was bedeutet das Ende der EEG-Umlage für den Strompreis?

Als Teil Deiner Stromrechnung machte die EEG-Umlage lange Zeit einen beträchtlichen Teil des Strompreises aus, teilweise deutlich über 20 %. Kurz vor ihrer Abschaffung in 2022 war sie immerhin noch für 10 % des Strompreises verantwortlich. Bedeutet die Abschaffung nun wirklich eine Entlastung für Dich als Verbraucher*in?

Damit der Wegfall der EEG-Umlage tatsächlich an die Verbraucher weitergegeben wird, wurden die Stromlieferanten zu einer entsprechenden Absenkung der Strompreise zum 1. Juli 2022 verpflichtet. Eine vierköpfige Familie könnte nach Berechnungen der Bundesregierung so im Vergleich zu 2021 rund 300 € pro Jahr sparen. Konkret dürfte dies laut Strom-Report 2022 eine Entlastung für private Haushalte von 4,4 Cent pro Kilowattstunde bringen und den Strompreis damit für das zweite Halbjahr 2022 von 37,14 auf 32,7 Cent pro Kilowattstunde senken. Allerdings könnte dieser Effekt durch die weiterhin steigenden Energiepreise relativ schnell verpuffen.

Die EEG-Umlage war lange Zeit für einen beträchtlichen Teil Deiner Stromrechnung verantwortlich. Quelle: Strom-report.de, CC BY SA 3.0.

Zusammenfassung

Die EEG-Umlage war eine Entschädigung für Stromnetzbetreiber, die von Verbraucher*innen über die Stromrechnung abgeführt wurde. Hintergrund war, dass die Netzbetreiber durch das EEG verpflichtet sind, den Strom zu kaufen, der von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien produziert wurde. Dadurch machten sie teilweise Verlustgeschäfte an der Strombörse, welche kompensiert werden sollten.

Die Umlage wurde im Jahr 2000 mit dem Ziel eingeführt, die Etablierung von erneuerbaren Energien auf dem Strommarkt zu fördern. Dies ist größtenteils gelungen, denn der Anteil an erneuerbaren Energien steigt ständig. Zum 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage abgeschafft, um die Verbraucher*innen angesichts ständig steigender Strompreise zu entlasten. Die Einnahmeausfälle, die den Netzbetreibern hierdurch entstehen, werden aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“ (EKF) erstattet.

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