Erleichterung bei leidigem Thema: Steuerentlastungen für PV-Anlagen geplant

Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer: So schön die Unabhängigkeit auch sein mag, die Dir eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) beschert, so lästig ist der Pfad durch den Steuerdschungel. Das hat auch die Politik erkannt. Mit großzügigen Entlastungen will sie bürokratische Hürden für kleinere Anlagen abbauen – und der Solarbranche auf ihrem Wachstumskurs einen kräftigen Schubs geben. Wir fassen für Dich zusammen, welche Erleichterungen die Bundesregierung vorsieht.

Entscheidest Du Dich für Solarstrom vom eigenen Dach, führt kein Weg am Finanzamt vorbei. Denn sowohl auf den Gewinn durch die Einspeisevergütung, als auch auf den Eigenverbrauch fallen Steuern an. Vor allem die Einkommenssteuer und die Umsatzsteuer sind hier relevant.

Keine Einkommenssteuer bis 30 kWp

Bislang konntest Du Dich von der Einkommenssteuer befreien lassen, wenn die installierte Leistung Deiner Photovoltaikanlage 10 Kilowatt Peak (kWp) nicht überschreitet. In diesem Fall greift nämlich seit Juni 2021 die sogenannte Vereinfachungsregelung, auch bekannt als Liebhaberei. Ist Deine Anlage also nicht größer als 10kWp, brauchst Du dem Finanzamt lediglich mitzuteilen, dass Du keine Gewinnabsicht verfolgst – schon bist Du von der Ertragssteuer ausgenommen.

So vorteilhaft diese Regelung auch ist, so schnell wurden Rufe nach einer Ausweitung laut. Denn die Obergrenze von 10kWp führt unweigerlich dazu, dass Privatpersonen sich gegen größere Photovoltaikanlagen entscheiden. Das ist nicht nur ein Verlust fürs Klima, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht alles andere als sinnvoll.

Finanzminister Lindner will nun nachbessern: In einem viel zitierten Maßnahmenpapier visiert das Ministerium die Anhebung der Leistungsgrenze auf 30 kWp für Anlagen auf Einfamilienhäusern an. Solarstromsysteme auf Mehrparteienhäusern sollen immerhin bis zu einer Leistung von 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit von der Steuer ausgenommen werden. Auch die umständliche Gewinnermittlung fiele für die Betreiber*innen dieser Anlagen damit weg. 

Die geplanten Entlastungen betreffen nicht nur die Einspeisevergütung, sondern auch den Eigenverbrauch sowie den Verkauf von Solarstrom an Mieter. Die Neuerungen sollen mit dem Jahressteuergesetz 2023 kommen, welches noch vom Kabinett verabschiedet werden muss.

Die Einkommenssteuererklärung könnte für Besitzer*innen von Photovoltaikanlagen künftig einfacher werden. Foto: flickr-Mitglied wuestenigel/Marco Verch, CC BY 2.0.

Keine Mehrwertsteuer auf private Anlagen

Doch damit nicht genug: Auch die Umsatzsteuer, die beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern anfällt, soll wegfallen. Bekannter ist sie unter dem Begriff Mehrwertsteuer. Für die Lieferung und Installation von Solarstromsystemen für Privathaushalte und öffentliche Gebäude sollen künftig keine 19 % Mehrwertsteuer mehr berechnet werden.

Genau dieser Aufschlag war bislang der Grund, weshalb sich viele Anlagenbesitzerinnen gegen die sogenannte Kleinunternehmerregelung und damit für die Umsatzsteuerpflicht entschieden haben. Denn nur dann kann man sich die bei der Anschaffung gezahlte Steuer zurückholen. Allerdings geht die Umsatzsteuerpflicht mit einem deutlichen bürokratischen Mehraufwand einher, der oft unterschätzt wird.

Der geplante Wegfall der Mehrwertsteuer macht also die schwierige Entscheidung zwischen Kleinunternehmerregelung und Steuerrückerstattung obsolet. Den Weg dazu ebnete die Richtlinie Nr. 2022/542 der Europäischen Union, die erst im April diesen Jahres veröffentlicht wurde. Sie ermöglicht es den Mitgliedstaaten, für bestimmte Produkte und Dienstleistungen einen verminderten Mehrwertsteuersatz von 0 – 5 % festzulegen.

Leichtere Lohnsteuerhilfe

Eine weitere Verbesserung soll es in Sachen Steuerberatung geben. Bis jetzt war es Lohnsteuerhilfevereinen nicht gestattet, im Kontext Solaranlagen beratend tätig zu werden. Das hängt damit zusammen, dass Solarstromsysteme regelmäßig unter die Umsatzsteuerpflicht fallen. Eine Anpassung im Steuerberatungsgesetz soll diesen unglücklichen Umstand nun beseitigen. Wenn alles gut läuft, kannst Du Dich also bald noch leichter zum Steuer-Wirrwarr beraten lassen.

Noch sind die Änderungen nicht beschlossen, aber die Zeichen auf eine Umsetzung in den kommenden Monaten stehen gut. Wir bei EIGENSONNE begrüßen den Vorstoß des Finanzministeriums: Genau solche Anreize braucht es, um die Gesellschaftsaufgabe Energiewende zu meistern.

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