Einspeisevergütung 2022: Wie viel bekommst Du für Deinen Strom?

Als die Einspeisevergütung im Jahr 2000 bei über 50 Cent pro Kilowattstunde lag, war das Einleiten von Solarstrom ins öffentliche Netz sehr attraktiv. Man tat gut daran, den selbst erzeugten Strom zu verkaufen und den Eigenbedarf mit damals noch erschwinglichen Tarifen vom Stromanbieter zu decken.

Doch die Zeiten ändern sich. Die Höhe der Einspeisevergütung ist drastisch gesunken, während die Stromkosten rasant steigen. Deshalb ist es heute sinnvoll, für so viel des eigenen Bedarfs wie möglich den selbst erzeugten Sonnenstrom zu nutzen und so am teuren Netzstrom zu sparen. Überschüsse können dagegen weiterhin gewinnbringend eingespeist werden.

Hier erfährst Du, was genau es mit der Einspeisevergütung auf sich hat und wie hoch sie aktuell ausfällt.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine Vergütung, die Betreiber*innen einer Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft- oder Geothermieanlage pro Kilowattstunde Strom erhalten, die sie in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Dabei ist die Höhe der Vergütung je nach Energiequelle unterschiedlich. Auch innerhalb einzelner Energieträger wie Photovoltaik schwankt die Vergütung, zum Beispiel je nach Größe der Anlage.

Die Höhe der Einspeisevergütung ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage. Einmal festgelegt, wird der Betrag 20 Jahre lang unveränderlich ausgezahlt.

Im Allgemeinen sinkt die Einspeisevergütung jedoch kontinuierlich. Das heißt, je später eine Photovoltaikanlage ans Netz geht, desto geringer ist die Einspeisevergütung, die für die nächsten 20 Jahre gewährt wird. Woran das liegt, erfährst Du im folgenden Abschnitt.

Geschichte des EEG: Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?

Der Gesetzgeber führte die Einspeisevergütung im Jahre 2000 mit dem Ziel ein, alternative Energien auf dem Markt zu etablieren, die ohne Unterstützung noch nicht konkurrenzfähig waren. Die Einspeisevergütung wurde im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Das EEG war der Nachfolger des Stromeinspeisungsgesetzes aus dem Jahr 1990.

Bei Biomasse, Windenergie und Photovoltaik verringern sich die Vergütungssätze nach und nach. Diese allmähliche Absenkung der Förderung wird Degression genannt.

Seit 2000 wurde das EEG mehrere Male überarbeitet, wobei auch die Regelungen zur Einspeisevergütung und deren Höhe angepasst wurden:

  • 2009 wurde die Degression der Photovoltaik Einspeisevergütung an den bundesweiten Zubau von PV-Kapazitäten geknüpft. Diese Herangehensweise wird auch zubauabhängige automatische Degression genannt. Das bedeutet: Werden viele Photovoltaikanlagen in einem Jahr gebaut, sinkt die Einspeisevergütung im Folgejahr schneller. Andersherum wird die Absenkung der Förderung aber auch verlangsamt, wenn Zubauziele nicht erreicht werden. Das Ziel dieser Regelung war, die zusätzlichen Kosten für Stromkunden in Grenzen zu halten, da mit steigenden Zubauzahlen sonst auch die Vergütungskosten stark steigen würden.
  • Mit der EEG-Novelle 2012 und der damit einhergehenden PV-Novelle wurden die Vergütungssätze einmalig um 15 % gesenkt und eine sogenannte Basisdegression um 1 % pro Monat festgelegt. Abgesehen davon wurde die bestehende zubauabhängige Degressionsregelung beibehalten. Die tatsächliche Degression richtet sich also ausgehend vom Basissatz danach, wie viel Photovoltaikleistung in den vorherigen Jahren installiert wurde. Als Metapher wird hierfür auch der Begriff „atmender Deckel“ genutzt.
  • 2014 wurden die starken Förderkürzungen der vorherigen Jahre etwas gemildert. So betrug die Basisdegression fortan nur noch 0,5 %. Dieser Wert wird immer quartalsweise festgelegt. Zudem wurde ein neuer Ausbaukorridor für Solarenergie festgelegt, nach dem sich die zubauabhängige Degression richtet: Es wird ein jährlicher Zubau von 2,5 Gigawatt (brutto) angestrebt.
  • Seit der EEG-Novelle 2021 liegt die Basisdegression bei 0,4 %.
  • Im Rahmen des Osterpakets 2022 entschied die Bundesregierung, die Degression bis zum Jahr 2024 auszusetzen.

So hat sich die Höhe der Einspeisevergütung in den vergangenen 20 Jahren entwickelt:

Die Einspeisevergütung entwickelt sich in die dem Strompreis entgegengesetzte Richtung und sinkt seit Mitte der 00er Jahre kontinuierlich. Das heißt: Es lohnt sich, seinen erzeugten Solarstrom selbst zu verbrauchen! Quelle: BSW Solar

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2022?

Die aktuelle Höhe der Einspeisevergütung gibt die Bundesnetzagentur bekannt, bei der auch alle neu installierten Photovoltaikanlagen gemeldet werden. Unterschieden wird dabei nach der Leistung der PV-Anlagen.

Seit Juli 2022 gelten folgende Vergütungssätze:

  • Dachanlagen bis 10kWp: 8,60 Cent/kWh
  • Dachanlagen bis 40kWp: 7,50 Cent/kWh
  • Dachanlagen von 40bis 750kWp: 6,20 Cent/kWh

Einspeisevergütung und EEG-Umlage

Die Einspeisevergütung zahlt der Netzbetreiber für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten erneuerbaren Strom. Das ist tendenziell mehr Geld, als der Netzbetreiber an der Strombörse für den Verkauf dieses Stroms erhält. Aus diesem Grund wurde die EEG-Umlage eingeführt: Damit die Netzbetreiber keine Verluste durch die Abnahme des erzeugten grünen Stroms machen, muss die Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis ausgeglichen werden. Dies geschieht über die EEG-Umlage, die die Stromkunden zahlen. Die Höhe der EEG-Umlage wurde jedes Jahr zum 15. Oktober neu festgelegt.

Zum 1. Juli 2022 fiel die EEG-Umlage weg.

Weitere Informationen zur EEG-Umlage findest Du hier.

Die Einspeisevergütung und meine Photovoltaikanlage

Wie erhalte ich die PV-Einspeisevergütung?

Die wichtigste Voraussetzung, um eine Einspeisevergütung zu erhalten, ist die Meldung der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage. Diese hat bei der Bundesnetzagentur zu erfolgen.

 

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Die Auszahlung der Einspeisevergütung übernimmt der lokale Stromnetzbetreiber, in dessen Netz der von Deiner Photovoltaikanlage erzeugte Strom eingespeist wird. Hinsichtlich Abrechnung und Auszahlung haben sich zwei Vorgehensweisen etabliert:

  1. Monatliche Abschlagszahlung und jährliche Abrechnung: Du erhältst die Einspeisevergütung als monatliche Vorauszahlung. Basis hierfür ist eine Schätzung seitens des Netzbetreibers bezüglich der Anzahl an Kilowattstunden, die Deine Photovoltaikanlage voraussichtlich eingespeist hat. Eine konkrete Abrechnung erfolgt am Jahresende auf Grundlage des von Dir eingereichten Zählerstandes. Daraus ergibt sich entweder eine Nachzahlung oder eine Rückforderung.
  2. Konkrete monatliche Abrechnung: Der aktuelle Zählerstand wird monatlich erfasst und daraus die zu zahlende Einspeisevergütung ermittelt, die im Folgemonat ausgezahlt wird. Die jährliche Abrechnung entfällt.

Der konkrete Abrechnungsmechanismus hängt vom jeweiligen Netzbetreiber ab.

Gibt es eine Vergütung für meinen Eigenverbrauch?

In der Zeit von 2009 bis 2012 wurde eine Einspeisevergütung für den Eigenverbrauch gezahlt. Sie war vergleichsweise hoch und konnte am Anfang sogar bei 25 Cent pro Kilowattstunde liegen. Seit April 2012 gibt es diese Form der Einspeisevergütung für Photovoltaik nicht mehr. Der Grund ist, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die meisten Anlagen inzwischen so rentabel arbeiten, dass die Anlagenbetreiber*innen auch dann sparen können, wenn sie für ihren Eigenverbrauch keine Einspeisevergütung mehr erhalten.

Meine PV-Einspeisevergütung läuft aus, was nun?

Auch wenn Du die Einspeisevergütung nicht mehr erhältst, weil 20 Jahre vergangen sind, bedeutet das nicht, dass Du für Deinen überschüssigen Strom gar keine Vergütung mehr bekommen kannst. Die Anlage kann auch nach 20 Jahren weiterhin am Netz bleiben und Du hast mehrere Möglichkeiten, den Strom zu Geld zu machen:

  • Du kannst Deinen Strom direkt zu Marktpreisen verkaufen
  • Du verkaufst an einen Dienstleister bzw. Direktvermarkter
  • Du machst von der Anschlussregelung Gebrauch und speist Deinen Strom wie gewohnt in das Netz Deines Netzbetreibers ein

Bei der ersten Variante wärst Du selbst Energieversorger, was mit einem gewissen Aufwand und einigen Pflichten verbunden ist. Im zweiten Fall kannst Du den Strom beispielsweise an die örtlichen Stadtwerke oder andere Stromanbieter verkaufen, die diesen dann als grünen Strom weiter vertreiben. Diese beiden Optionen sind für kleine Anlagen allerdings in der Regel wirtschaftlich ungünstig.

Nach dem Ablauf der Einspeisevergütung empfiehlt sich für kleine Solaranlagen in erster Linie der Eigenverbrauch. Der überschüssige Strom, der nicht selbst verbraucht wird, kann auch weiterhin in das öffentliche Netz eingespeist werden. Dafür erhältst Du vom Netzbetreiber eine verringerte Einspeisevergütung in Höhe des Jahresmarktwerts abzüglich Vermarktungspauschale, sodass sich ungefähr ein Betrag zwischen zwei und fünf Cent pro eingespeister Kilowattstunde ergibt. Diese Anschlussregelung gilt vorerst bis Ende 2027.

Solaranlage verkaufen: Was passiert mit der Einspeisevergütung?

Im Allgemeinen kann die Zahlung der Einspeisevergütung fortgeführt werden, wenn der Betreiber wechselt. Dazu müssen allerdings verschiedene Bedingungen erfüllt sein. So ist es dringend nötig, dass der Wechsel des Betreibers der Bundesnetzagentur angezeigt wird.

Neben der Meldung wird

  • eine Erklärung zur Übertragung,
  • ein Abrechnungsformular,
  • ein Umsatzsteuerausweis für den Einspeisenden sowie
  • eine Erklärung zum Selbstverbrauch

benötigt. Nach der Übergabe wird die Einspeisevergütung erst dann an den neuen Betreiber ausgezahlt, wenn alle Formalitäten geregelt sind.

Fazit

Die Einspeisevergütung für selbst erzeugten Solarstrom war in der Vergangenheit ein zentraler Grund für private Haushalte, eine Photovoltaikanlage zu installieren. Denn die Anlagenbetreiber*innen konnten mit der anfangs noch hohen Einspeisevergütung gute Gewinne erzielen. Inzwischen ist die Vergütung so niedrig und sind die Stromkosten so hoch, dass es sinnvoll ist, stattdessen so viel des erzeugten Sonnenstroms wie möglich selbst zu verbrauchen. Überschüsse lassen sich natürlich weiterhin gewinnbringend einspeisen.

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