Photovoltaik-Förderung: die Möglichkeiten im Überblick

Möchtest Du eine Photovoltaikanlage neu installieren oder eine bestehende Anlage erweitern, kannst Du Fördermittel oder zinsgünstige Kredite zu beantragen. Es gibt verschiedene Ansprechpartner auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Du fragst Dich wahrscheinlich: Welche Förderung ist die richtige? Welche Voraussetzungen gibt es? Und wie erfolgt die Auszahlung? Im Folgenden geben wir Dir einen Überblick dazu, welche Fördervarianten es gibt, was bei der Antragstellung zu beachten ist und wer für die Bewilligung sowie die Auszahlung der Fördermittel zuständig ist.

Was ist die Photovoltaikförderung?

Im Jahre 2000 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erstmals aufgelegt. Seitdem wurde es mehrmals ergänzt und den veränderten Bedingungen angepasst. In dem Gesetz ist geregelt, dass die Privatpersonen und Unternehmer, die eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage), eine Windkraftanlage, eine Wasserkraftanlage oder eine andere Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen errichten möchten, finanziell gefördert werden können.

Gerade in den Anfangsjahren war es ohne eine zusätzliche Unterstützung kaum denkbar, dass sich regenerative Energien auf dem Markt gegen den Strom aus herkömmlichen Quellen durchsetzen. Dies zu ändern, sollte Aufgabe des EEG und der Photovoltaikförderung sein. Das ist größtenteils gelungen, denn die Zahl der PV-Anlagen ist in den letzten Jahren stark gestiegen.

Fördermittel sind nach wie vor in hohem Maße vorhanden. An einigen Stellen wurden jedoch schrittweise Kürzungen vorgenommen. Das trifft insbesondere auf die Einspeisevergütung zu, die Betreiber*innen von Photovoltaik- oder Windkraftanlage erhalten, wenn sie den Strom, den sie mit ihrer Anlage erzeugt haben, nicht selbst benötigen, sondern in das lokale, öffentliche Stromnetz einspeisen. 

Welche Arten der Photovoltaikförderung gibt es?

Heutzutage gibt es einen unübersichtlichen Dschungel an Fördermöglichkeiten, der die Wahl einer geeigneten Option erschwert. Fördergelder gibt es vom Bund, wahrscheinlich auch von Deinem Bundesland und vielleicht sogar von Deiner Gemeinde. Auch Förderbanken und Energieversorger bieten mitunter Kredite beziehungsweise Zuschüsse an.

Unterschieden wird dabei zwischen der Investitionsförderung im Rahmen der Anschaffung einer Anlage und der Förderung durch die EEG-Einspeisevergütung während des Betriebs. Die wesentlichen Förderungsmöglichkeiten für die Investition in eine Photovoltaikanlage sind:

  • Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Bei der KfW bekommen Privatpersonen zinsgünstige Darlehen, die eine Laufzeit von 5, 10 oder 20 Jahren haben können.
  • Weitere Förderungen der öffentlichen Hand: Der Bund, einige Bundesländer und viele Gemeinden beteiligen sich an der Photovoltaik-Förderung. Die Förderdatenbank des BMWK bietet einen guten Einstieg.
  • Zuschüsse von Energieversorgungsunternehmen: Diese können für eine neue Anlage oder die Erweiterung einer bestehenden Anlage gewährt werden. Es kommt immer auf die Förderbedingungen an. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Du diese kennst, bevor Du einen Antrag stellst.

Einspeisevergütung

Eine zentrale Rolle bei der Photovoltaikförderung spielt die Einspeisevergütung. Sie wird vom lokalen Stromnetzbetreiber gezahlt, in dessen Netz der Solarstrom eingespeist wird. Die Höhe der Einspeisevergütung ist grundsätzlich nicht konstant, sondern wird für jeden Monat neu festgelegt und gilt für den Monat der Inbetriebnahme. Wer seine Anlage in Betrieb genommen hat, erhält die entsprechende Vergütung über den gesamten Förderzeitraum von 20 Jahren.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

Entwicklung der Einspeisevergütung von 2001 bis 2022.

Seit Juli 2022 gelten folgende Vergütungssätze:

  • Dachanlagen bis 10kWp: 8,60 Cent/kWh
  • Dachanlagen bis 40kWp: 7,50 Cent/kWh
  • Dachanlagen von 40bis 750kWp: 6,20 Cent/kWh

Mehr zum Bonus für Volleinspeiser erfährst Du hier.

Welche Vorteile ergeben sich durch die Einspeisevergütung?

Hast Du eine PV-Anlage ohne Batteriespeicher, liegt der Eigenverbrauchsanteil in der Regel bei um die 30%. Hast Du einen Stromspeicher, kannst Du diesen auf bis zu 80 % erhöhen. So oder so bleibt es bei einem gewissen Anteil Deines Solarstroms, den Du nicht selbst nutzen kannst.

Speist Du diesen Strom in das öffentlich Stromnetz ein, erzielst Du einen Gewinn in Form der Einspeisevergütung. Deshalb kannst Du viele Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die auch für Unternehmer gelten. Dabei handelt es sich unter anderem um Steuervorteile und Abschreibungen. Die Steuervorteile beziehen sich zum Beispiel auf die Einspeisung von Strom, die Kosten für die Anschaffung und die Wartung, die Reparatur, die Betriebsausgaben sowie notwendige Umbauten, die am Dach durchgeführt werden müssen.

Einspeisevergütung oder Eigenverbrauch?

Vielfach stellt sich die Frage, ob eine Einspeisung in das öffentliche Netz oder der Eigenverbrauch wirtschaftlicher ist. Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten, sondern hängt von zahlreichen Faktoren ab. Generell geht die Tendenz im Jahre 2022 immer mehr zum Eigenverbrauch. Allerdings wurden im Rahmen des Osterpakets 2022 auch attraktive Zuschüsse für Volleinspeiser beschlossen. Unsere Solarexpert*innen beraten Dich gerne dazu, welche Option für Dich am meisten Sinn macht.

Was passiert nach dem Ablauf der Einspeisevergütung?

Nach dem Ablauf der Einspeisevergütung empfiehlt sich für kleine Photovoltaikanlagen in erster Linie der Eigenverbrauch. Den überschüssigen Strom, den Du nicht selbst verbrauchst, kannst Du allerdings auch weiterhin in das öffentliche Netz einspeisen. Dafür erhältst Du vom Netzbetreiber eine verringerte Einspeisevergütung in Höhe des Jahresmarktwerts abzüglich Vermarktungspauschale, sodass sich ungefähr ein Betrag zwischen zwei und fünf Cent pro eingespeister Kilowattstunde ergibt. Diese Anschlussregelung gilt vorerst bis Ende 2027.

Es besteht für Dich außerdem die Möglichkeit, den erzeugten Strom, den Du nicht benötigst, selbst am regionalen oder überregionalen Strommarkt anzubieten. Auch hier steht der Erlös – im Gegensatz zur Einspeisevergütung – nicht von vornherein fest, sondern wird durch Angebot und Nachfrage auf dem Strommarkt bestimmt. Als Betreiber*in einer Solaranlage kannst Du dann entscheiden, ob Dir das Angebot lukrativ genug erscheint, sodass Du es nutzen möchtest, oder ob Du lieber Abstand davon nimmst.

Förderung durch die KfW Bank – zinsgünstige Darlehen

Die KfW Bank bietet für Privatpersonen, die eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen möchten, zinsgünstige Darlehen an. So fördert sie mit dem Kredit „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ neben Photovoltaikanlagen auch Batteriespeicher. Diesen Kredit gibt es ab 2,08 % effektivem Jahreszins. Bei einer Mindestlaufzeit von  zwei Jahren werden hiermit bis zu 100 % der Investitionskosten gedeckt.

Der erste Anlaufpunkt für die Interessenten an diesem Darlehen ist in der Regel nicht die KfW, sondern die eigene Hausbank. Sie wird die persönliche Bonität prüfen und alles weitere veranlassen. Die Darlehen der KfW sind mit einem variablen Zinssatz ausgestattet. Er ist abhängig von der Bonität des Antragstellers, jedoch meistens deutlich niedriger als der Zinssatz, der für andere Kredite gezahlt werden muss. Wenn Du Dich für ein Darlehen der KfW interessierst, kannst Du Dich mit allen Fragen direkt an Deine Hausbank wenden.

Förderung durch die Bundesländer und die Gemeinden

Einige deutsche Bundesländer bieten spezielle Förderprogramme für die zukünftigen Betreiber von Solaranlagen an, welche an verschiedene Bedingungen geknüpft sind. Ein Zuschuss kann für die Neuerrichtung oder Erweiterung einer Anlage bewilligt werden. Neben der Förderung einer Photovoltaikanlage ist auch der Bau und die Inbetriebnahme von einem Stromspeicher grundsätzlich förderfähig.

Ob und in welchem Umfang dies geschehen kann, legen die Bundesländer selbst fest. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gibt einen guten Überblick, welche regionalen Zuschüsse es für PV-Anlagen und Speichertechnologien gibt. Am besten wählst Du dafür unter „Förderberechtigte“ direkt die Option „Privatperson“.

Neben den deutschen Bundesländern gibt es auch einige Gemeinden, die spezielle Förderprogramme zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen in ihrem Einzugsbereich anbieten. Das trifft unter anderem auf die Städte München, Münster, Freiburg und Köln zu. Ansprechpartner ist die Stadt- und Gemeindeverwaltung.

Die Zuschüsse des Bundes werden nur noch für die Photovoltaikanlagen, jedoch nicht mehr für Batteriespeicher gezahlt, da die Förderprogramme für Photovoltaikspeicher im Jahre 2018 eingestellt worden sind. Die Bundesländer und die Gemeinden können Stromspeicher aber nach wie vor – zumindest teilweise – fördern.

Unser Tipp

Falls Du weitere Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten hast, stehen Dir unsere Solar-Expert*innen mit Rat und Tat zur Seite. Sprich uns bei der Beratung einfach darauf an.

Fazit

Der Gesetzgeber hat viele Möglichkeiten geschaffen, den Bau und die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage zu fördern. Es ist nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Die Chancen stehen gut, dass jeder zukünftige Betreiber die passende Förderung findet. Sie kann von der KfW, vom Bund und den Ländern sowie von einigen Gemeinden ausgereicht werden.

Durchblick im Förderdschungel

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